Über den Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte 2020 – 2023 (NAP)
Der Nationale Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) 2020-2023, den der Bundesrat im Januar 2020 verabschiedet hat, bekräftigt das Engagement der Schweiz für die Umsetzung der UNO-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UNGP). Der Schwerpunkt liegt auf dem Konzept der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht für öffentliche und private wirtschaftliche Aktivitäten.
Der NAP sieht 35 Massnahmen zur Umsetzung der UNGP vor, die von den zuständigen Bundesbehörden koordiniert werden sollen.
Evaluation
Wie gut ist der NAP von den Bundesbehörden umgesetzt worden und wie sind die Kommunikationsmassnahmen bei den Unternehmen angekommen?
Dies haben wir zusammen mit der Universität Zürich und der Good Rechtsanwälte GmbH evaluiert. Der Bericht, inklusive der Stellungnahme des Bundes, ist nun veröffentlicht. Wir freuen uns, dass der Bund viele unserer Empfehlungen aufgenommen hat und deren Umsetzung prüft.
Studienergebnisse
Es wurden vier Schwerpunktbereiche ermittelt:
- Verbesserung der Kohärenz: Hier wird hervorgehoben, wie eine stärkere Verknüpfung von Politikbereichen und Instrumenten die Sichtbarkeit von Regierungsbemühungen und die Einbeziehung von Interessengruppen verbessern könnte.
- Überlegungen zu künftigen Aktionsbereichen: Der NAP sollte sich auf wichtige Themen und Sektoren konzentrieren, in denen Menschenrechtslücken bestehen und die Risiken am grössten sind.
- Verbesserung der Hebelwirkung und Folgenabschätzung: Eine ergebnisorientierte Messung der Ziele und Massnahmen sowie eine bessere Integration von Menschenrechtsbelangen in die Wirtschaftslandschaft werden als notwendig erachtet.
- Stärkere Unterstützung für alle Beteiligten: Die Einbindung und Unterstützung aller Beteiligten, einschliesslich Schulungsinitiativen und klarer Kommunikation der Erwartungen an die Unternehmen, wird als wesentlich erachtet.
Es wird vorgeschlagen, eine „Anlaufstelle für Wirtschaft und Menschenrechte“ einzurichten, die die Beteiligten unterstützt und berät. Ebenso wichtig ist es, die Rechtsschutzmechanismen für die Betroffenen zu verbessern und den Schwerpunkt stärker auf praktische Anleitungen für Unternehmen zu legen.
Der Plan sieht vor, dass eine nationale Basisbewertung (National Baseline Assessment – NBA) entscheidende Erkenntnisse für künftige Massnahmen liefern könnte. Es wird empfohlen, die Ausbildung zu Themen wie der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht und der Risikoanalyse zu verbessern, insbesondere für Unternehmen unterschiedlicher Grösse und mit unterschiedlichem Erfahrungshintergrund.
Der NAP konzentriert sich somit auf eine verbesserte Kohärenz, eine strategische Prioritätensetzung, ergebnisorientierte Massnahmen und eine umfassende Unterstützung der Stakeholder, um die Einhaltung der Menschenrechte im wirtschaftlichen Bereich zu fördern.